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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, gültig ab 02.11.2021

Diese AGB gelten sowohl für Unternehmer (§ 14 BGB) als auch für Verbraucher (§ 13 BGB). Soweit einzelne Regelungen ausdrücklich nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, ist dies kenntlich gemacht. Im Übrigen gehen zwingende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften diesen AGB stets vor.

AGB als PDF herunterladen

I Vertragsabschluss, Preise, Mindestauftragswert

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen der LGH Leuchten-Großhandel GmbH („Verkaufsbedingungen") gelten für alle Angebote der LGH Leuchten-Großhandel GmbH („LGH"), alle Annahmen und Auftragsbestätigungen von Kundenbestellungen durch die LGH und alle Kaufverträge („Verträge") über Lieferungen und Leistungen („Produkte") der LGH, auch für zukünftige Geschäfte, sofern und soweit die LGH nicht anderen Bedingungen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  2. Einkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nicht anerkannt, unabhängig davon, ob Dokumente, in denen der Käufer auf seine Einkaufsbedingungen verweist, vor oder nach Dokumenten der LGH, die diese Verkaufsbedingungen enthalten oder darauf Bezug nehmen, eingereicht werden. Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nicht für Verkäufe an den Käufer durch die LGH und sind für die LGH in keiner Weise verbindlich.
  3. Angebote der LGH behalten ihre Gültigkeit für die Dauer des angegebenen Zeitraums. Wird kein Zeitraum genannt, bleiben Angebote für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen ab Angebotsdatum gültig. Angebote der LGH können jedoch jederzeit vor Eingang der Annahme des Käufers widerrufen werden.
  4. Unsere Angebote und Preislisten sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Abgabe von Angeboten verpflichtet uns nicht zur Auftragsannahme. Aufträge gelten erst dann als von uns angenommen, wenn unsere schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt. Dies gilt auch für Bestellungen an unsere Vertretungen. Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich für die Dauer von 4 Monaten ab Datum der jeweiligen Auftragsbestätigung.
  5. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur soweit verbindlich, als sie ausdrücklich so bezeichnet sind. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die LGH Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörende Unterlagen sind unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftrag der LGH nicht erteilt wird.
  6. Bei Annullierung oder Mengenreduzierung von Aufträgen behalten wir uns vor, Sondervereinbarungen oder Rabatte zu stornieren und für bereits gelieferte Ware eine Nachbelastung der Differenz zur jeweils gültigen Nettopreisliste vorzunehmen.
  7. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, verstehen sich die Preise in allen Angeboten, Bestätigungen und Verträgen in EUR und ab Werk (jeweils gültige Fassung der INCOTERMS). „Werk" versteht sich als Lager der LGH oder ein anderer von der LGH genannter Betrieb. Die Preise verstehen sich vor Steuern, Zöllen und allen ähnlichen und zukünftigen Abgaben, die für die Produkte gelten. Steuern, Zölle und Abgaben, die die LGH abzuführen hat oder vereinnahmen kann, werden ggf. auf den Warenpreis aufgeschlagen und sind vom Käufer zusammen mit dem Kaufpreis zu zahlen.
  8. Abbildungen und Angaben über Maße und Gewichte in Katalogen und Prospekten unserer Lieferanten sind nach bestem Wissen erstellt; es bleibt jedoch der Irrtum vorbehalten. Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, bleiben vorbehalten.
  9. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen, Katalogen und Prospekten gelten für anschlussfertig verdrahtete Leuchten für Betriebsspannungen 230 V 50 Hz und für eine Umgebungstemperatur von max. 30°C. Leuchten mit hiervon abweichenden Spannungen, Umgebungstemperaturen und Frequenzen können jedoch geliefert werden. Hierzu ist ein gesondertes Angebot erforderlich.

II Zahlung, Zinsen, Aufrechnung und Zurückbehalt

  1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, berechnet die LGH dem Käufer die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise. Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist dreißig (30) Tage netto ab Rechnungsdatum. Alle Zahlungen sind an die von der LGH angegebene Adresse zu leisten. Werden Teillieferungen vorgenommen, kann jede Teillieferung gesondert berechnet werden. Skonto wird nicht gewährt, sofern die LGH dem nicht schriftlich zugestimmt hat.
  2. Alle Lieferungen von der LGH erfolgen unter dem Vorbehalt, dass der Käufer nach Ansicht der LGH kreditwürdig ist. Ist die LGH der Ansicht, dass die wirtschaftliche Lage des Käufers die Herstellung bzw. die Lieferung der Produkte zu den vorstehenden Bedingungen nicht rechtfertigt, kann die LGH Vorkasse oder eine Anzahlung verlangen bzw. andere Zahlungsbedingungen als Voraussetzung für die Lieferung festlegen.
  3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag voll und unwiderruflich verfügen können.
  4. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder sonst in Verzug, ist die LGH berechtigt, die Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, bis alle fälligen Zahlungen geleistet sind.
  5. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8% p. a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet, es sei denn, die LGH weist einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden der LGH nach.

III Lieferung, Versand, Verzögerung

  1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung ab Werk. Alle Kosten für Lieferungen innerhalb Deutschlands frei Bestimmungsort werden separat in Rechnung gestellt, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Wir übernehmen keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Transport.
  2. Express- oder Eilsendungen werden nur auf Weisung des Bestellers ausgeführt, sofern dieser die vollen Kosten dafür übernimmt.
  3. Waren werden grundsätzlich in vollständigen Verpackungseinheiten versandt. Für Anbruchmengen wird eine zusätzliche Pauschale von EUR 3,00 pro angebrochene Verpackungseinheit berechnet. Bis zu einem Warenbestellwert von EUR 500,00 wird zusätzlich eine Versand- und Verpackungsgebühr nach Maßen und Gewicht erhoben.
  4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, reisen alle Sendungen, auch in Länder außerhalb der EU, auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Werk oder Lager verlässt.
  5. Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung nachträglich durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen, bei uns oder unseren Zulieferanten, behindert, z.B. durch Energiemangel, Verkehrsstörung, Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Der Besteller kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns schriftlich eine Nachfrist setzt.
  6. Ist der Besteller mit der Bezahlung einer früheren Lieferung im Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.
  7. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt, ebenso zu branchenüblichen Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% des Auftragsvolumens.
  8. Angelieferte Gegenstände sind vom Besteller entgegenzunehmen, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen.
  9. Lieferungen ins Ausland sind steuerfrei: a) für Kunden aus dem innereuropäischen Ausland: Angabe einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie Abgabe eines gültigen Verbringungsnachweises; b) für Kunden aus Drittländern: Nachweis der erfolgten Ausfuhr.
  10. GDV-Sanktionsklausel 2020:Soweit die LGH den Warentransport versichert, besteht Versicherungsschutz nur, soweit dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

IV Ausfuhr- und Einfuhrbeschränkungen

  1. Ist eine gesetzliche Ausfuhr- oder Einfuhrgenehmigung Voraussetzung für die Lieferung oder ist die Lieferung anderweitig beschränkt oder verboten, ist die LGH berechtigt, die Erfüllung ihrer Lieferverpflichtungen zu suspendieren, bis die Genehmigung erteilt oder die Beschränkung aufgehoben ist. Die LGH ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen bzw. zurückzutreten, ohne deswegen dem Käufer gegenüber zu haften.

V Warenrücknahme

  1. Ein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch bestellter Ware ist ausgeschlossen. Wenn wir uns im Einzelfall dennoch mit vorheriger schriftlicher Bestätigung mit einer Rücknahme einverstanden erklären, ist die Ware frachtfrei und auf Gefahr des Bestellers an unseren Betriebssitz anzuliefern. Grundsätzlich werden nur originalverpackte Kartoneinheiten gutgeschrieben.Diese Regelung gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).Verbrauchern (§ 13 BGB) steht das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB zu, Einzelheiten sieheWiderrufsbelehrung.
  2. Es wird eine Kostenpauschale von 20% bei der Gutschrifterstellung in Abzug gebracht. Nicht gängige und überalterte Lagerware sowie Sonderanfertigungen sind von einer Rücknahme ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle eines berechtigten Rücktritts des Bestellers.

VI Eigentumsvorbehalt

  1. Die Produkte bleiben im Eigentum der LGH bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Käufer und der LGH.
  2. Im Falle einer Verarbeitung, Vermengung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht der LGH ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verarbeiteten Sache zu.
  3. Der Käufer ist widerruflich berechtigt, über die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verfügen. Für diesen Fall tritt der Käufer seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an die LGH ab.
  4. Übersteigt der Wert der Sicherung die Höhe der Forderung der LGH um mehr als 20%, wird die LGH die Sicherung nach ihrer Wahl auf Verlangen des Käufers freigeben.

VII Gewährleistung, Rücktritt

  1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  3. Der Besteller ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.Diese Rügepflicht gilt ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (§ 14 BGB, § 377 HGB).Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gelten die gesetzlichen Regelungen.
  4. Unabhängig von der mittleren Lebensdauer ist die Gewährleistung auf einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferung begrenzt. Bei Leuchtmitteln, für die eine längere mittlere Lebensdauer als 12 Monate angegeben ist, gilt diese als vereinbarte Beschaffenheit, jedoch ist die Gewährleistung auf 24 Monate ab Lieferung beschränkt.Die Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf 12 Monate gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 2 Jahren ab Ablieferung der Ware (§ 438 BGB).
  5. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, geben wir dem Besteller keine Garantien im Rechtssinne.

VIII Unmöglichkeit, Vertragsanpassung

  1. Wird die Lieferung oder Leistung unmöglich und ist dies auf unser Verschulden zurückzuführen, so ist der Besteller berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich dieser Schadenersatzanspruch auf 10% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, welcher nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann.
  2. Sofern unvorhergesehene Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern, wird der Vertrag angemessen angepasst, soweit dies Treu und Glauben entspricht.

IX Datenspeicherung

  1. Personenbezogene Daten werden zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs per EDV verarbeitet und gespeichert. Weitere Informationen finden Sie in unsererDatenschutzerklärung.

X Vertraulichkeit

  1. Dem Käufer ist bewusst, dass alle ihm von der LGH überlassenen technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Daten vertrauliche Informationen der LGH darstellen. Der Käufer ist nicht berechtigt, sie an Dritte weiterzugeben und darf sie ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck verwenden.

XI Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Alle Angebote, Bestätigungen und Verträge unterliegen deutschem Recht. Die Parteien verpflichten sich, alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit einem Vertrag zunächst durch Gespräche und Verhandlungen gütlich beizulegen. Alle Streitigkeiten mit Unternehmern (§ 14 BGB), die nicht gütlich beigelegt werden können, werden ausschließlich von den Münchener Gerichten in Deutschland entschieden.Für Verbraucher (§ 13 BGB) gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; insbesondere kann der Verbraucher an seinem Wohnsitzgericht klagen.Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

XII Vertragsverletzungen und Kündigung

  1. Unbeschadet anderer vertraglicher und gesetzlicher Ansprüche kann die LGH den Vertrag ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn: a) der Käufer eine vertragliche Verpflichtung verletzt; b) ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers eröffnet oder ein Sanierungs-, Liquidierungs- oder Auflösungsverfahren eingeleitet wird.
  2. Beim Eintreten vorgenannter Umstände sind alle nach diesem Vertrag zu leistenden Zahlungen sofort fällig.

XIII Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern (§ 13 BGB) steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB zu.
  2. Einzelheiten zum Widerrufsrecht, zur Widerrufsfrist und zum Muster-Widerrufsformular entnehmen Sie bitte unsererWiderrufsbelehrung.
  3. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Unternehmer (§ 14 BGB).

XIV Sonstiges

  1. Ist eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine zulässige Bestimmung ersetzt, die den ursprünglichen Zweck möglichst nahe kommt.
  2. Liegt in der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertragsverhältnisses eine schwerwiegende Beeinträchtigung des wirtschaftlichen Zwecks des Vertrages, so kann jede Partei den Vertrag durch schriftliche Erklärung beenden.

LGH Leuchten-Großhandel GmbH · Mühlenstraße 10 · 85576 Grafing bei München ·info@lgh-licht.de

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